Um am
öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, müssen laut Gesetz alle
Fahrräder über eine entsprechende Ausstattung verfügen. Für Kinderräder gelten da keine Ausnahmen, sofern sie nicht als
Spielzeug gelten! Das heißt, es müssen zwei voneinander unabhängige Bremsen, eine Klingel, ein weißer Scheinwerfer nach vorne, eine rote Rückleuchte, dazu vorne und hinten Rückstrahler und an den Speichen gelbe Reflektoren vorhanden sein. Außerdem ist
Helmtragen auch über die gesetzliche Helmpflicht bis zum 12. Geburtstag hinaus empfehlenswert!